Auch heute habe ich wieder auf dem Weinberg gearbeitet. Ich hatte versprochen über den aktuellen Stand der jahrzehntelangen (nicht nur rechtlichen) Auseinandersetzung um das Grundstück der Familie Nasser zu berichten.
Zur Geschichte des Weinberges kann man hier mehr erfahren. Gemäß dem Wahlspruch des Weinberges „Wir weigern uns Feide zu sein“, hat die Familie Nassar bisher immer nur den Rechtsweg beschritten, auch wenn dies ein sehr teurer Weg war (mehr als 100.000 Dollar Gerichts- und Vermessungskosten waren bisher zu zahlen) und bis heute noch keine endgültige Entscheidung gefallen ist
Ende 2007 wurde das seit 1991 lfd. gerichtliche Verfahren der Registrierung und Anerkennung des Geländes „Daher`s Weinberg“ mit einem Vergleich geschlossen:
Einige Gebietsteile sollten neu vermessen werden und die Eintragung aller GPS-Koordinaten sollten bei der israelischen Militärbehörde registriert werden. Es bestand Einigkeit über drei (!) Grenzen des Weinberg`s, die fehlende vierte Grenze wurde trotz Beweise der Familie nicht anerkannt. Es wurde trotzdem durch die Famiie Nassar am 24. Juni 2008 ein Antrag auf Registrierung des Grundstückes gestellt. Der ordnungsgemäße Eingang des Antrages wurde bestätigt. Seit nunmehr mehr als sechs Jahren steht eine Antwort auf diesen Antrag aus!
Am 19. Mai wurden auf dem im Tal liegenden Gelände der Familie Nassar durch das Militär Hunderte von Obstbäumen zerstört. Auf die Beschwerde des Anwaltes der Familie Nassar kam folgendes zu Tage:
Am 4. April 2014 wurde auf dem Gelände (!) des Weinberges eine „Stop-Cultivations-Order“ (ausgestellt von der Militärbehörde am 25. März 2014)gefunden. Die Einspruchsfrist beträgt 48 Tage, die Familie hat am 12. Mai 2014 bei Gericht Einspruch gegen die Order eingelegt. Der Einspruch wurde angenommen. Die Militärbehörde behauptete daraufhin dass bereits 2011 eine entsprechende Order erteilt worden sei und deshalb die Obstbaumrodung rechtens sei. Die Familie bestritt dies, ihr sei eine solche Order nicht bekannt. Zu diesem Vorgang sollte sich die Militärbehörde bis zum 15. September 2014 gegenüber dem Gericht erklären. Die Behörde hat um Fristverlängerung bis zum 15.10 2014 gebeten. Der Bericht ist bis heute nicht erfolgt.
Darüber hinaus geht es in einem weiteren Rechtsstreit um die Baugenehmigung verschiedener „Baustrukturen“.
Hier hat die Familie Nassar für alle nach 1967 errichteten Bauten („Strukturen“) eine Baugenehmigung beantragt. Auch hier ist es im Dezember 2012 zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen. Gemäß einer neuen Rechtsprechung die für Gebäude die „landwirtschaftlichen Zwecken dienen“ eine Baugenehmigung ermöglicht für die es keinen Bebauungsplan gibt, hat die Familie bei der Behörde die für landwirtschaftlichen Fragen zuständig ist, am 19. März 2013 eine Bestätigung beantragt das die Familie das Gelände des Weinberges für landwirtschaftliche Zwecke nutzt. Auch hier liegt eine Reaktion der Behörde noch nicht vor!
Wer schon einmal die Möglichkeit hatte den Weinberg zu besuchen wird sich erinnern dass das Gelände des Weinberges von 5 israelischen Siedlungen umgeben ist.. Sie alle gehören zum sogenannten „Gush Etzion Block“ dem insgesamt mehr als 10 Siedlungen angehören. Im Zusammenhang mit einer am 25 August erfolgen Landentnahme eines 400 ha großen Gebietes durch Israel eben in dieser Region, hat der israelische Botschafter in einem Schreiben (vom 4.9.2014) das mit vorliegt u.a. erklärt:
„ Zu bedenken ist weiterhin, dass in jedem zukünftigen Friedensabkommen das Gebiet von Gush Etzion unter israelischer Hoheit stehen wird.“
In der Mitte des besagten Gush Etzion-Gebietes liegt der Weinberg der Familie Nassar …..
Ist es da noch verwunderlich das es keine abschließende Entscheidung zum Grundstück der Familie Nassar gibt?
und da gibt es noch ein neues Problem – doch dazu morgen mehr an dieser Stelle…..
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